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Ambulante Teilstationäre Rehabilitationen
Haben Sie gerade einen Unfall, ein Akutereignis (z.B. Bandscheibenvorfall), oder eine Operation überstanden? Oder leiden Sie seit längerer Zeit-vielleicht auch immer wieder kehrend - an einer chronischen Erkrankung (z.B. chronischer Rückenschmerzen), die Sie immer wieder aus der Bahn werfen? Können Sie Ihren Alltag zu Hause oder an Ihrem Arbeitsplatz gar nicht, oder nur mit Mühe bewältigen?

Die ambulante wohnortnahe Rehabilitation bietet Ihnen die Möglichkeit, Krankheitsfolgen zu reduzieren oder zu beheben, das Risiko vor Rückfällen und chronischen Dauerschaden zu minimieren und Ihre gewohnte körperliche, geistige und seelische Leistungsfähigkeit wieder Zurückzugewinnen. Die Rehabilitationsteilnahme soll es Ihnen ermöglichen, dass Sie wieder selbständig und aktiv Ihren Alltag nach Ihren Persönlichen Bedürfnissen mit gestalten können und in für Sie zuvor gewohnter Weise am Leben teilhaben können. Wesentlicher Vorteil der wohnortnahen Rehabilitation ist der Verbleib innerhalb Ihres Familien- und Freundeskreises und die Möglichkeit, parallel den beruflichen Aufgaben(wieder) nachzukommen.

Rehabilitationsziele

Abwenden, Beseitigen, Mindern, Ausgleichen, Verschlimmerung verhüten von:
Behinderung einschließlich chronischer Krankheiten
Erwerbs- und Pflegebedürftigkeit
Krankheitsfolgen, u. a. im Rahmen einer Anschlussrehabilitation
Bezug von Sozialleistungen

Allgemein:
Förderung der Selbstbestimmung
Gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
Benachteiligung zu vermeiden
Benachteiligung entgegenzuwirken
Knie
Hier gehts zur Kniebroschüre.....
Schulter
Bitte hier klicken wenn Sie mehr wissen über die Schulter und ihre Nachbehandlung erfahren wollen....

Interdisziplinäres Rehabilitationsteam

Ärzte für Orthopädie u. Sozialmedizin
Physiotherapeuten
Masseure/Med. Bademeister
Sportlehrer/Sporttherapeut
Ergotherapeut
Klinische Psychologe
Sozialarbeiter-/ Pädagoge
Krankenpflegekraft

Alle Berufsgruppen verfügen über besondere rehabilitative Berufserfahrungen und umfangreiche ergänzende fachspezifische Zusatzqualifikationen.

Leistungen der ambulanten Rehabilitationseinrichtung

Nach positiven Entscheid Ihres Leistungsträgers vereinbaren Sie Ihre Behandlungstermine.

In enger Abstimmung und in engem Kontakt mit Ihrem Arzt Übernimmt der Arzt der Einrichtung für die Dauer der Rehabilitation die medizinische Leitung der Maßnahme. Nach den ärztlichen und therapeutischen Eingangsuntersuchung wird im Team Ihr Rehabilitationsplan erstellt und im Verlauf Ihrer Therapie aktualisiert.

Der verordnende Arzt und Ihr Kostenträger werden entsprechend während des Verlaufs über die Rehabilitationsergebnisse informiert. Bei Bedarf werden während oder nach der Therapie entsprechend notwendige Kontakte zu den Sozialdiensten, Selbsthilfegruppen usw. hergestellt. Im Entlassungsbericht werden neben der sozialmedizinischen Beurteilung, Empfehlung für die Weiterbehandlung ausgesprochen.

Die Maßnahmen finden in der Regel als Einzeltherapien, Einzeltherapien in der Gruppe, im gesundheitsedukativen Bereich I. d. R. in Gruppen statt.

Neben Umkleiden mit abschließbarem Schrankfach und Duschen können Sie im Bistro oder im Ruheraum zwischendurch verschnaufen und einen kleinen Imbiss zu sich nehmen.

Ihre Sicherheit
Während Ihres Aufenthaltes in der Rehabilitationseinrichtung sowie auf der direkten Hin- und Rückfahrt genießen Sie den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung

Individuelle Voraussetzung
Ausreichende Motivation zur Teilnahme
Erreichbarkeit der Rehabilitationseinrichtung in einer für Sie zumutbare Fahrtzeit
Die Häusliche Versorgung muss sichergestellt sein.

Rehabilitationsumfang

Die Rehabilitationsdauer und Therapiedichte wird je nach Schweregrad der Erkrankung und dem sich daraus ergebenden Therapieziel individuell gestaltet. In der Regel beträgt die Therapiezeit 5-6 Stunden. In medizinischen Ausnahmefällen, oder begleitender beruflicher Tätigkeit und anderen sozialen Verpflichtungen auch 3-4 Stunden. Eine Behandlung an 3-5 Tagen in der Woche erscheint notwendig. Die tägliche Behandlungsdauer sollte je nach Bedarf und Verlauf des Einzelfalls variieren und orientiert sich an indikationsspezifischen Leitlinien.

Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen der Rehabilitationsmedizin sind mindestens 15 Einheiten notwendig. Die LVA (Rentenversicherer) genehmigt grundsätzlich 15 Einheiten.

Verlängerung
Eine Verlängerung ist in Abhängigkeit des jeweiligen Leistungsträgers im Ausnahmefall möglich. Für die gesetzlichen Krankenkassen ist zuvor eine sozial- medizinische Begutachtung(MDK) notwendig. LVA-Patienten können ohne Zwischenbericht (wenn nötig) sofort an einer Verlängerung teilnehmen, wenn dies der Reha-Arzt für nötig hält.

Zugangswege zu ambulanten Rehabilitationen

In Absprache mit Ihrem behandelnden Arzt stellen Sie einen vollständig ausgefüllten Rehabilitationsantrag (Antrag für Teilstationäre – Ambulante Rehabilitation). Wichtig dabei ist die Angabe über bisher beanspruchte Heilmittel und warum eine ambulante Rehabilitation wichtig erscheint. Die Bearbeitungszeiten durch den Kostenträger sind sehr unterschiedlich. Wir empfehlen Ihnen, in Ihrem eigenen Interesse, immer wieder bei Ihrem Sachbearbeiter nachzufragen, um sinnlose Wartzeiten zu vermeiden.

In der Auswahl der Einrichtung und der Therapiegestaltung besitzen Sie ein Wahl- und Mitspracherecht.

Leistungsträger

Rentenversicherung:
Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit aufgrund einer Krankheit oder Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist und dieses durch rehabilitative Leistungen voraussichtlich abgewendet oder wiederhergestellt werden kann, beantragen die Leistung beim Rentenversicherungsträger (LVA, BVA)

Unfallversicherung:
Ist die Krankheit oder Behinderung Folge eines Unfalls, den Sie am Arbeitsplatz oder auf dem Weg zum oder von Ihrem Arbeitsplatz erlitten haben, ist die Leistung beim Unfallversicherungsträger zu beantragen.

Krankenversicherung/Freie Heilfürsorge/Privatpatienten/Beihilfe:
In allen anderen Fällen ist die Leistung bei Ihrer zuständigen gesetzlichen, oder privaten Krankenkasse/Beihilfestelle zu beantragen. Die gesetzlichen Krankenkassen beauftragen zur Feststellung Ihrer Rehabilitationsbedürftigkeit und Begutachtung des Leistungsantrages den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).

Arzneimittel/Fahrtkosten

(Versicherte der gesetzl. Krankenkassen)
Die Rehabilitationseinrichtung übernimmt während der Leistungserbringung die notwendige Versorgung mit Arzneimittel für die im Antrag gestellte Indikation.

Fahrtkosten werden nach Vorlage (Fahrscheine etc.) durch den Patienten, für entstandene Kosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln bis zu einem Betrag von 5 Euro pro Behandlungstag erstattet.

Zuzahlung
(Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen)
Versicherte, nach Vollendung des 18. Lebensjahres, müssen eine Zuzahlung von 10 Euro pro Therapietag leisten. Bei Anschlussrehabilitation für längsten 14 Tage je Kalenderjahr.

Haben Sie weitere Fragen? Wir stehen Ihen gerne mit Rat zur Verfügung. Kontakt:

Reha Zentrum Erlangen
Fr. Spielmann
Nägelsbachstrasse 49b
91052 Erlangen
Tel: 09131/32051 Fax: 09131/13718